Energie­ausweis - ENEV 2014

Die novellierte EnEV ist am 01.05.2014 in Kraft getreten. Die Vorlage des Energieausweises für Kauf- und Mietobjekte ist nun schon bei der Besichtigung Pflicht.


Energieausweis

Der Energieausweis für Gebäude bekommt mehr Gewicht. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der durchschnittliche Endenergiebedarf des Gebäudes. Sie haben noch keinen Energieausweis für Ihr Gebäude? Gerne koordiniere ich für Sie die Erstellung eines Energieausweises und stelle sicher, dass alle rechtlichen Vorschriften beachtet werden.

Wenn Sie möchten, kümmere ich mich um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen und beauftragen die Erstellung.


Erstellung des Energieausweises mit kompetenter Beratung durch Pierre König